Geschützte Ursprungsbezeichnung

Baden

Geschützte Ursprungsbezeichnung gU Baden

Eintragung als geschützte Ursprungsbezeichnung am 1.1.2013

Aufgrund der geologischen und klimatischen Gegebenheiten lassen sich in Baden vom Terroir geprägte, fruchtige, mineralische Weißweine und stoffige, körperreiche Rotweine mit sortenspezifischer Aromaausprägung produzieren. In Baden stehen die Reben überwiegend auf Vulkanverwitterungsböden und Löß. Hieraus resultiert die besonders intensive Nutzung der Rebsorten der Burgunderfamilie. Über 50 % der Rebfläche in Baden ist mit roten und weißen Rebsorten der Burgundergruppe bestockt. In erster Linie der Blaue Spätburgunder, aber auch der Grauburgunder, Weißburgunder und der Chardonnay. Die Burgundergruppe wird abgerundet durch Auxerrois, St. Laurent und Schwarzriesling. Dazu kommen die Sorten Müller-Thurgau, Riesling, Silvaner und Gutedel.

Das geografische Gebiet Baden erstreckt sich über das Gebiet zwischen Bodensee, Oberrheingraben, Bergstraße und Tauberfranken.

Das EU-System der geschützten Herkunftsbezeichnungen.

gubaden

Europa zeichnet sich durch viele regionale Spezialitäten und Erzeugnisse aus, die durch ihre spezifische Herkunft oder bestimmte Produktionsverfahren einzigartig sind und in ihrer Vielfalt erhalten werden sollen. Nur so wird das kulturelle und gastronomische Erbe Europas lebendig gehalten. Gleichzeitig gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit der oftmals kleinbäuerlich strukturierten europäischen Landwirtschaft im globalen Agrarhandel sicherzustellen und die ländlichen Räume Europas als attraktive Wirtschafts- und Lebensräume zu schützen.

Nur wenn sich der Aufwand zur Herstellung eines traditionellen Produktes lohnt, wenn also die Erzeuger für ihre Anstrengungen Spezialitäten herzustellen „gerecht entlohnt“ werden, können diese eine breite Palette von Qualitätsprodukten herstellen. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Verbraucher angemessen und sachgemäß über die Besonderheiten, die Herkunft und die Qualität ihrer Produkte informieren können. Der Verbraucher wiederum muss sich darauf verlassen können, dass die Angaben und Informationen wahrheitsgemäß und korrekt sind und eine missbräuchliche Verwendung der Bezeichnung ausgeschlossen ist.

Lebensmittel, Agrarprodukte und insbesondere Weine können geschmacklich in einem eindeutigen Zusammenhang mit ihrer Herkunft stehen. Sie sind für ihre Region typisch und wiedererkennbar. Zum Schutz dieser Produkte mit bestimmten Herkünften hat die Europäische Union daher EU-Gemeinschaftszeichen eingeführt. Sie gewährleisten, dass die Verbraucher sicher sein können, ein Produkt zu kaufen, das nachprüfbar aus der angegebenen Herkunft stammt. Das schafft Vertrauen und erleichtert die Auswahl. Die Gemeinschaftszeichen schützen die Produkte weltweit vor Missbrauch und Nachahmung und zeigen den Verbrauchern, dass es sich um qualitative hochwertige Produkte, die besonderen Anforderungen unterliegen, handelt.